In Die Gilde 3 müsst Ihr über Generationen ein mächtiges Imperium aufbauen. Dafür benötigt Ihr neben einem geeigneten Partner auch Nachwuchs, mit dem Ihr im Todesfall das Erbe antreten könnt. In diesem Guide erfahrt Ihr alles nötige über Partnersuche, Hochzeit und Nachkommen. Eine Liebschaft eingehen und heiraten Der Nachwuchs Eine Liebschaft eingehen und heiraten Eines vorweg: Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Die Gilde 3 nicht möglich! Ansonsten ist es relativ simpel einen Partner zu finden, denn es gibt keine Beschränkungen zwischen den Ständen. Ihr müsst Euch bei adligen Zielen nur etwas mehr Mühe geben, da sie nicht so leicht zu umgarnen sind. Habt Ihr Eure Wahl getroffen stellt Euch vor die potentielle Liebschaft, klickt unten auf „Soziale Maßnahmen“ und wählt „Jemandem ein Kompliment machen„. Danach müsst Ihr nur noch auf den Ziel-NPC klicken und schon beginnt die Umgarnung. Je nach Stand müsst Ihr diesen Vorgang mehrmals wiederholen. Der nächste Schritt ist das Eingehen einer Liebschaft, was erst ab Titel „Bürger“ verfügbar ist. Habt Ihr den Titel und ausreichend Komplimente verteilt, könnt Ihr eine Liebschaft eingehen. Willigt Euer Ziel ein bekommt Ihr die Meldung „Ihr habt [NAME] erfolgreich um Euren Finger gewickelt und ihn zu Eurem Geliebten gemacht„. Nun könnt Ihr jederzeit in der Dynastieübersicht Eure(n) Geliebte(n) erreichen. Sobald Ihr eine Liebschaft eingegangen seid, könnt Ihr die Option „Einer Liebschaft einen Heiratsantrag machen“ nutzen. Eventuell bedarf es noch weiterer Komplimente, bis Ihr vor den Altar treten könnt. Die Hochzeit an sich ist eine kurze Zwischensequenz mit der Zeremonie in der örtlichen Kirche. Der Ehepartner wird sich nach der Hochzeit dann in Euren Wohnsitz begeben und fortan dort mit Euch leben. Der Nachwuchs Um in der aktuellen Early-Access-Version Nachwuchs zu zeugen müsst Ihr rein gar nichts tun. Kümmert Euch weiter um Eure Geschäfte und den Aufbau Eures Imperiums, Kinder kommen von ganz allein, wenn Ihr verheiratet seid. Wird ein Erbe geboren bekommt Ihr eine Meldung, in der Ihr auch den Namen des Kindes ändern könnt. Sollte der Nachwuchs zu lange auf sich warten lassen könnt Ihr auch ein Waisenkind adoptieren. Geht dazu in eine Kirche oder Kathedrale. Die Adoption eines Kindes gibt es ab 200 Münzen (je nach Titel). Ab einem Alter von 5 Jahren könnt Ihr Eure Kinder in die Schule schicken, was diese natürlich nur widerwillig tun werden. Die Option dafür findet Ihr, wenn Ihr Euren Nachwuchs auswählt (F5 oder Menü „Familienangehörige“ rechts) und dann „Soziale Maßnahmen“ anklickt. Nach jedem erfolgreichen Schulbesuch erhaltet Ihr darüber eine Meldung. Dann solltet Ihr Euren Nachwuchs wieder in die Schule schicken. Aktuell scheint der Schulbesuch noch keine Auswirkungen zu haben! Mit 15 Jahren ist die Schulzeit vorbei und Ihr entscheidet nun, was zu tun ist. Soll das Kind Euer Erbe antreten, lasst es weiter wachsen und gedeihen. Wollt Ihr spätere Streitigkeiten der Nachfolge verhindern müsst Ihr Euch um rivalisierende Geschwister kümmern. Dafür gibt es mehrere Funktionen. So könnt Ihr den Nachwuchs nach der Schulzeit an den Hof des Monarchen entsenden, wodurch er aus dem Rennen ist (ab Titel Junker verfügbar) oder Ihr schickt ihn auf eine Fernreise (ab Patrizier), von der er/sie vielleicht nie zurückkehrt.
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